Schuldnerberatung

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich….

Artikel 2, Abs. 2 des Grundgesetzes

Was ist aber wenn diese Rechte verletzt werden und das auch noch in den eigenen vier Wänden?!?

In der Zufluchtstätte für Frauen in Not finden volljährige Frauen mit ihren Kindern Aufnahme und Hilfe, wenn sie vor Gewalt im familiären Umfeld flüchten müssen.

Unter der Notrufnummer 08431/60288 können betroffene Frauen den ersten Kontakt zu uns aufnehmen und entscheiden ob sie eine Aufnahme wünschen oder erst einmal nur eine Information oder ein Beratungsgespräch.

Folgende Hilfen können wir bieten:

Schutz

in Wohneinrichtungen, in der die Frauen selbstverantwortlich bleiben.

Unterstützung

bei der Kontaktaufnahme mit Ämtern, Behörden und anderen Beratungsdiensten.

Beratung

zu allen Themen, die die Frauen ansprechen möchten.

Notrufnummer:
08431/60288

Kontakt

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